Erstellt am Februar 15, 2010 - by admin
Erklärung der Betroffenen
Liebe Leute,
nach zähen Diskussionen, angestrengten Nerven und mehreren Arbeitstreffen haben wir die beiden am Mittwoch diskutierten Erklärungen zu einer zusammengeführt. Wir hoffen und denken alle können sich darin wieder finden und ihr anschließen.
Zum weiteren Vorgehen: Bitte sendet möglichst schnell eine Email an „fuerdasrechtaufkritik@gmx.de“ mit folgenden Angaben: Name, Vorname, von Anzeige wegen Hausfriedensbruch betroffen ja/nein, Kontaktemailadresse, wenn ihr die Erklärung unterschreiben wollt.
Die Erklärung wird mit den Namen erst veröffentlicht, wenn das am Mittwoch beschlossene Quorum von 89 (mehr als die Hälfte) Menschen, die von der Anzeige betroffen sind, erreicht ist. Wenn Namen veröffentlicht werden, dann also mindestens 89 auf einmal, so dass niemand das Risiko hat, alleine dazustehen, und es auch keine Rolle spielt in welcher Reihenfolge die Namen reinkommen. Deswegen: möglichst schnell melden!
Bitte leitet dies an alle Betroffenen weiter, die ihr kennt und weist sie darauf hin, dass es wichtig ist, dass sie sich möglichst schnell melden. Es gibt keine Instanz, die sich um die Verbreitung der Info kümmert, außer uns allen.
Solidarität ist eine Waffe! Für das Recht auf Kritik: Zwangsunterschriften kollektiv verweigern!






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Februar 26, 2010
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Von Peter Nowak 26.02.2010 / Bildung
Akt von Zivilcourage
Karikatur: Christiane Pfohlman
161 Studierende der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main müssen mit juristischen Verfahren wegen ihrer Aktivitäten im Bildungsstreik rechnen. Sie gehören zu den 171 Personen, deren Personalien bei der Räumung eines besetzten Unigebäudes am 2. Dezember 2009 festgestellt wurden. Die Universitätsleitung hat die von zahlreichen Studierenden und Wissenschaftlern geforderte Rücknahme der Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch von der Unterzeichnung einer Erklärung abhängig gemacht, in der sich die Betroffenen zur Gewaltlosigkeit am Campus verpflichten sollen. In einem Einschreiben wird auch die Besetzung von Unigebäuden als Gewaltakt bezeichnet.
Die Betroffenen haben die Unterschrift unter diese Erklärung verweigert. Sie lehnten die Einführung von Benimmregeln an der Uni ab, heißt es in einer Erklärung. Dort kritisieren sie, dass zwar die Besetzungsaktion als Gewalt bezeichnet werde, die polizeiliche Räumung, bei der Studierende verletzt wurden, dagegen nicht. Die Kommilitonen verweisen in ihrer Erklärung auf die strukturelle Gewalt in der Gesellschaft, von der die Hochschulen keineswegs ausgenommen seien.
Die Zivilcourage der Unterzeichner ist zu begrüßen. Schließlich nehmen sie mit ihrer konsequenten Haltung unter Umständen ein langwieriges juristisches Verfahren in Kauf. Auch in Düsseldorf und in Berlin sind Studierende und Schüler mit Anklagen wegen ihrer Bildungsstreikaktivitäten konfrontiert. So steht in Berlin am 10 März ein 17-jähriger Aktivist der Schülerinitiative »Bildungsblockaden einreißen« wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt vor Gericht. Er war nach einer Demonstration im Rahmen des Bildungsstreiks als Rädelsführer festgenommen worden, weil er ein Megaphon bei sich trug. Hierbei trug er zahlreiche ärztlich attestierte Verletzungen davon. Ein Arbeitskreis des Bildungsstreikbündnisses hat ein Solidaritätskonto eingerichtet.
Der Autor ist freier Journalist und lebt in Berlin.